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Hausordnung

Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich über das gesamte Schulgebäude bzw. -gelände der Sigmund Jähn Grundschule

 

1. Allgemeine Bestimmungen

  • Zu Beginn des Schuljahres sprechen alle Schüler mit ihren Klassenleitern über die Hausordnung und den Alarmplan. Die Regeln werden ins Klassenbuch eingetragen.

  • Bei Havarien, Feuer und Katastrophen gilt der Alarmplan.

  • Während der Unterrichtszeit bleibt die Außentür der Schule geschlossen.

  • Für Schäden, die ein Schüler verursacht, kann derjenige zur Verantwortung gezogen werden, notfalls auch materiell.

  • Die Fahrschüler werden vor Unterrichtsbeginn bzw. nach dem Unterricht bis zur nächstmöglichen Fahrgelegenheit von einem Lehrer beaufsichtigt. 

  • Bei vorzeitigem Verlassen der Aufsicht muss sich der Schüler abmelden.

  • Auf dem gesamten Schulgelände ist Schülern die Nutzung von elektronischen Geräten (wie Handy, Smartphone, Smartwatch, Kamera usw.) untersagt. Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar im Ranzen aufbewahrt werden.

  • Im Schulhaus gilt Hausschuhpflicht.

 

2. Unterricht

  • Höflichkeit und Achtung der Persönlichkeit bestimmen den Umgang miteinander.

  • Jeder Schüler und Lehrer garantiert durch sein Verhalten und individuelle Vorbereitung einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und einen störungsfreien Unterrichtsablauf.

  • Für Ordnung, Sauberkeit und Disziplin tragen Lehrer und Schüler gemeinsam die Verantwortung.

  • Die Stühle sind nach der letzten Unterrichtsstunde hochzustellen.

  • Während der Pausen dürfen die unteren Fenster nur angekippt werden.

  • Nach Unterrichtsende sind die Fenster zu schließen.

  • Lehrer und Schüler gehen mit anvertrauten Unterrichtsmitteln ordnungsgemäß um.

  • Notwendige Reparaturen sind im Reparaturbuch im Sekretariat einzutragen (Datum, Unterschrift).

 

3. Pausen

  • Die Schüler dürfen nach der 1. Stunde frühstücken und Milch trinken.

  • Nach der 2., 4. und 5. Stunde begeben sich alle Schüler sofort auf den Schulhof.

  • Das Klettern auf Zäune, Mauern und Bänke ist nicht erlaubt.

  • Die Aufsicht während der Pausen durch die Lehrer regelt der Aufsichtsplan. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer und Ordnungsschüler ist Folge zu leisten.

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern erst nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde gestattet bzw. Fahrschülern nach Beendigung der Aufsicht.