Hausordnung
Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich über das gesamte Schulgebäude bzw. -gelände der Sigmund Jähn Grundschule
1. Allgemeine Bestimmungen
Zu Beginn des Schuljahres sprechen alle Schüler mit ihren Klassenleitern über die Hausordnung und den Alarmplan. Die Regeln werden ins Klassenbuch eingetragen.
Bei Havarien, Feuer und Katastrophen gilt der Alarmplan.
Während der Unterrichtszeit bleibt die Außentür der Schule geschlossen.
Für Schäden, die ein Schüler verursacht, kann derjenige zur Verantwortung gezogen werden, notfalls auch materiell.
Die Fahrschüler werden vor Unterrichtsbeginn bzw. nach dem Unterricht bis zur nächstmöglichen Fahrgelegenheit von einem Lehrer beaufsichtigt.
Bei vorzeitigem Verlassen der Aufsicht muss sich der Schüler abmelden.
Auf dem gesamten Schulgelände ist Schülern die Nutzung von elektronischen Geräten (wie Handy, Smartphone, Smartwatch, Kamera usw.) untersagt. Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar im Ranzen aufbewahrt werden.
Im Schulhaus gilt Hausschuhpflicht.
2. Unterricht
Höflichkeit und Achtung der Persönlichkeit bestimmen den Umgang miteinander.
Jeder Schüler und Lehrer garantiert durch sein Verhalten und individuelle Vorbereitung einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und einen störungsfreien Unterrichtsablauf.
Für Ordnung, Sauberkeit und Disziplin tragen Lehrer und Schüler gemeinsam die Verantwortung.
Die Stühle sind nach der letzten Unterrichtsstunde hochzustellen.
Während der Pausen dürfen die unteren Fenster nur angekippt werden.
Nach Unterrichtsende sind die Fenster zu schließen.
Lehrer und Schüler gehen mit anvertrauten Unterrichtsmitteln ordnungsgemäß um.
Notwendige Reparaturen sind im Reparaturbuch im Sekretariat einzutragen (Datum, Unterschrift).
3. Pausen
Die Schüler dürfen nach der 1. Stunde frühstücken und Milch trinken.
Nach der 2., 4. und 5. Stunde begeben sich alle Schüler sofort auf den Schulhof.
Das Klettern auf Zäune, Mauern und Bänke ist nicht erlaubt.
Die Aufsicht während der Pausen durch die Lehrer regelt der Aufsichtsplan. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer und Ordnungsschüler ist Folge zu leisten.
Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern erst nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde gestattet bzw. Fahrschülern nach Beendigung der Aufsicht.